Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 01.08.2008
§ 1. Geltung der Bedingungen § 2. Auftragserteilung Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN. § 4. Zahlungsbedingungen § 5. Sachverständigenhonorar 5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen“. 5.3 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 80,00 zuzüglich MwSt. berechnet. 5.4 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen. 5.5 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden. 5.6 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.3). 5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet. 5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 1,50 berechnet. 5.9 Bei Gerichtsgutachten wird nach dem JVEG abgerechnet. § 6. Differenzvergütungsklausel § 7. Stornierung Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 50,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig. § 8. Gutachtenerstellung Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 2-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat mit Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.). Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin, Telefon 030/253 78 50 zu wenden. § 9. Gutachtenversand Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG. § 10. Haftung Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen. § 11. Anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. § 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz.-Sachverständigenbüro, Wetzlar. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Zusatz bei Kfz-Bewertungen: Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an mbgu-Kfz-Sachverständige zu richten. Der Versand der Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer. |